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Haltung von Wildkatzen und Hybriden, d.h. Mischlingen
aus wilden Bengalkatzen mit Rassekatzen |
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Die Haltung
von Wildkatzen und von F1 und F2 Mischlingen unterscheidet
sich in gewissen Feinheiten. Allerdings müssen
Sie bei Mischlingen in den ersten Generationen, nahe bei der Wildkatze,
bei denen ein Elternteil oder ein Großelternteil eine wilde
Bengalkatze Prionailurus bengalensis ist, von folgendem Lebensplan
ausgehen:
Solche Kätzchen wirken in der Jugend, sofern von Menschenhand
aufgezogen, zumeist stubenrein und völlig zahm. Im Alter
hingegen, mit Beginn der Geschlechtsreife oder, wenn das Tierchen
voll ausgewachsen ist, müssen Sie anders planen als
bei normalen Haus- oder Rassekatzen. Eine solche Katze entwickelt
viele Instinkte der wilden Bengalkatze. Die Felis (Prionailurus)
bengalensis ist ihrem Wesen nach ein besonders scheues
und insbesondere schwer zähmbares Wildtier. Sie beginnt
die Grenzen ihres Reviers (d.h. Ihre Wohnung oder Ihr Haus)
sprühender
weise mit Urin zu kennzeichnen. Diese Änderung vollzieht
sich, umgerechnet, in der Regel zwischen dem 8. Monat und dem
3. Lebensjahr.
Bei Wildkatzen geschieht dies zu fast 100% bei Männchen
und Weibchen, gleichermaßen. Bei den oben genannten Mischlingen
ebenso in sehr hohem Maß, d.h. in der Mehrzahl der Fälle.
Es gibt also selbst bei F2 Hybriden aus wilden Felis bengalensis keine
Garantie, dass diese im Alter stubenrein bleiben, selbst
nach einer Kastration nicht. Die Zahmheit und Vertrautheit
dieser Katzen zum Menschen verliert sich in vielen Fällen
leider. Zunächst verläuft diese Entwicklung ganz
langsam und fast unbemerkt. Mit zunehmendem Alter weicht die
Unbekümmertheit
der kleinen Wildkätzchen dem Mensch gegenüber der
Sturheit und Scheu einer Wildkatze. Deren natürliche
Instinkte sind in der reinen Wohnungshaltung extrem schwer
zu befriedigen.
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Prionailurus
bengalensis - Kopfstudie der Wildform
Der sogenannte
Wildfleck am Ohr ist ein Unterscheidungsmerkmal, der den Rassebengalkatzen
noch fehlt.
klick aufs Bild |
Leider hat die Erfahrung
gelehrt, dass die Haltung solcher in der Wohnung gehaltenen Wildkatzen
aus der wilden Bengalkatze Prionailurus
bengalensis und ihrer Hybriden dazu führt, dass diese
nicht artgerecht untergebrachten Tiere früher oder später
wegen vieler unangenehmer Eigenschaften - ihrer natürlichen
Instinkte - eingeschläfert werden. Auch eine Kastration bewirkt
bei solchen Kätzchen leider in der Regel keine Änderung
dieses Verhaltens, denn es sind mehr die natürlichen Instinkte,
welche hier zum Tragen kommen, und weniger die Geschlechtshormone!
Aus demselben
Grund spielt das Geschlecht des Tieres bei diesem Verhalten keine
Rolle. Es handelt sich bei den genannten Katzen eben nicht um Haus-
und Rassekatzen, schon gar nicht um unsere auf den Seiten für
Haus- und Rassekatzen beschriebene Rassebengalkatze.
Eine artgerechte Katzenhaltung
solcher Wild- und Hybrid-Kätzchen
und Katzen ist auf Dauer nur möglich, wenn die Besitzer
von vorne herein die Bedingungen zur artgerechten Wildkatzenhaltung
erfüllen und dementsprechende Gehege bauen, mit beheiztem
Innenteil und großflächigem Gehege im Garten. Gemeint
sind moderne, artgerechte Kleinkatzengehege. |
Leider
sind in vielen Zoos die Gehege für kleine
Wildkatzen heute noch zu klein und abwechslungsarm gestaltet. Dies
hat einerseits historisch bedingte Gründe, andererseits
chronischen Geldmangel als Ursachen. Bleibt zu hoffen,
dass nach dem Ausbau von Gehegen für große Raubkatzen
in den kommenden Jahren auch die Gehege für Kleinkatzen
den modernsten Erkenntnissen der Zootierhaltung angepasst werden.
In artgerecht
gestalteten
Gehegen darf die Geruchsentwicklung
(Stichwort Raubtierhausduft) dann nicht unsere empfindlichen
menschlichen Nasen stören. Wen dies stört, der sollte
von einer Wildkatzen- und Hybridhaltung doch lieber Abstand nehmen.
Unter optimalen Bedingungen kann es so vielleicht, bei extrem viel
Einfühlungsvermögen der Halter, zu einer guten Wildkatzenhaltung
kommen. |
Mit
allem Nachdruck weisen wir darauf hin, dass die Haltung
von Wildkatzen der Bengalkatze und ebenso von deren
Hybriden extrem hohe Anforderungen an deren Besitzer stellt.
Manche Unterarten der Bengalkatze sind stark vom Aussterben
bedroht und somit gilt der strengste Status für Tausch
und Handel mit diesen Tieren. Die Beweislast liegt nach deutschem
Recht beim
Katzenhalter. Es gilt mehrere Bundes- als auch EU Gesetze und
Vorschriften zu
erfüllen.
Genehmigungen zur Haltung und zum Errichten von Gehegen müssen
von amtlicher Seite am Besten vor dem Erwerb eines solchen Tieres
bewilligt werden. In Deutschland herrscht eine gesetzliche Meldepflicht,
und nur durch den Besitz amtlich gültiger Papiere haben
Sie die Chance zu beweisen, dass Sie berechtigt sind ein solches
Tier
zu
besitzen. Kauf und Verkauf solcher Tiere sind ohne gültige
amtliche Papiere strafbar und ziehen Beschlagnahmung und/oder
Geldstrafen nach sich. Import und Export solcher Katzen sind
durch die Artenschutzgesetze
streng geregelt und bedürfen wie die Haltung, entsprechender
behördlicher Genehmigungen. Welche Gesetze und Vorschriften
hiervon in Deutschland betroffen sind, erfahren Sie im Paragrafendschungel
für Wildkatzenhalter. Bei Hybriden aus weniger streng
geschützten Wildkatzen, z.B. dem Serval Leptailurus
serval,
Stichwort Savannahkatzen,
sieht es für die Halter ein wenig einfacher aus als für Felis
bengalensis. |
Import/Export
von Katzen aus/nach der Schweiz und anderen nicht der EU angeschlossenen
Ländern erfordern besonders
komplizierte Verfahren zur Ein- und Ausfuhr. Bitte fragen Sie vor
dem Erwerb von Wild- und Hybridkatzen bei Ihren zuständigen unteren
Naturschutzbehörden - so in der Amtssprache bezeichnet
- an! Machen Sie sich zuvor gesetzeskundig. Sie vermeiden damit,
dass Sie sich unwissend strafbar machen und Ihre Wild- oder Hybridkatzen
den Behörden zur Beschlagnahmung überlassen müssen. |
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