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EG-Artenschutzverordnung
oder EU-Verordnung
(EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren
wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels vom 09. Dezember
1996 (Artenschutz auf europäischer Ebene).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
oder Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
vom 21. September 1998. Maßgeblich sind hier
landesrechtliche Bestimmungen, z.B. was nach § 24 die
Betreibung von Tiergehegen auch durch private Personen betrifft.
Baurecht
und Nachbarrecht sind u.U. ebenfalls hiervon betroffen.
Das deutsche
Tierschutzgesetz.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von
Säugetieren, herausgegeben vom Bundesministerium
für
Ernährung, Landwirtschaft und forsten (Heute: Ministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL)). Es kann vom Ministerium direkt kostenlos bezogen werden:
Referat Tierschutz, Postfach, 53107 Bonn. Dieses Gutachten hat
aber keine rechtsgebundene Wirksamkeit. Weil es jedoch von etlichen
Fachleuten erarbeitet wurde, wird es in der Praxis von vielen
Behörden als Arbeitsgrundlage herangezogen. Für Halter
ist wichtig zu beachten, dass für etliche Arten die im Gutachten
angegebene Gehegegröße zu gering ist. Es empfiehlt
sich, die Gehegedimensionen deutlich größer
zu gestalten.
Alle
Wildkatzenarten gehören weltweit zu den besonders
geschützten Tieren. Selbst ein privater Tausch wird als
so genannte Vermarktung bezeichnet. Die Beweislast für Legalität
liegt immer beim Halter bzw. Besitzer. Unwissenheit über
die Wirksamkeit von betreffenden Gesetzen schützt vor Strafe
nicht – z.B. Beschlagnahmung der Katzen.
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